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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINER TEIL

1. Geltung, Gegenstand

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region, UID ATU59310203, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, E-Mail: info@steyr-nationalpark.at, („Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region“) gelten – sofern sie vereinbart werden – für alle Rechtsgeschäfte mit und Leistungen gegenüber ihren Vertragspartnern (in der Folge „Kunden“ oder einzeln geschlechtsneutral „Kunde“).

1.2. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region ist nur bereit, zu den in seinen AGB geregelten Bedingungen zu kontrahieren und bietet seine Leistungen (einschließlich Neben- und Zusatzleistungen) nur auf Grundlage dieser Bedingungen an.

Von diesen AGB abweichende Bedingungen werden vom Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde. (Erfüllungs-) Handlungen oder Schweigen des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region gelten nicht als Akzeptierung von Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen von Kunden.

1.3. Die AGB können elektronisch auf der Website des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region www.steyr-nationalpark.at/line/agb („Website“) abgerufen, ausgedruckt, downgeloaded und auf einem Speichermedium gespeichert werden.

1.4. In nachfolgend angeführten Fällen gelten vorrangig zum Allgemeinen Teil der AGB auch die jeweiligen im Besonderen Teil der AGB angeführten Regelungen, wobei der Allgemeine Teil in diesen Fällen nur insoweit gilt, als die Besonderen Teile keine eigenständigen Regelungen enthalten:

  • Hinsichtlich der Nutzung des Steyr-Nationalpark-Portals gelten die Bestimmungen des Besonderen Teiles I
  • Für sämtliche Verträge, die mit Unternehmen abgeschlossen werden („B2B-Geschäfte“), gelten die Bestimmungen des Besonderen Teiles II

 

2. Angebote, Preise

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt oder vereinbart ist, sind Angebote des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region freibleibend (unverbindlich) und stellen nur eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zu legen. Preise sind – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt oder vereinbart ist – jeweils inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sohin brutto, aber ohne Liefer- und Versandkosten zu verstehen, welche gegebenenfalls gesondert ausgewiesen werden.

 

3. Gewährleistung, Schadenersatz

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt oder vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzbestimmungen. Schadenersatzansprüche gegen den Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region sind jedoch – mit Ausnahme von Schäden an Personen – in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region haftet daher – ausgenommen für Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region ausgeschlossen ist, gilt dies auch für seine Organe, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

 

4. Bereitstellung einer elektronischen Plattform

4.1. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region betreibt (insbesondere auf seiner Website) elektronische Plattformen, wie insbesondere ein Portal zur Bereitstellung von Informationen und Buchungsmöglichkeiten betreffend Aktivitäten sowie sonstige Erlebnisse (nachstehend „Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region Portal“). Die Bereitstellung und der Betrieb dieser Plattformen erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Sofern vereinzelt Informationen sowie Registrierungs- und Bestellvorgänge in anderen Sprachen bereitgestellt werden, so erfolgt dies als unverbindlicher Service des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region und begründet keine Rechtsansprüche von Kunden.

4.2. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region ist bemüht, eine möglichst hohe und sichere Verfügbarkeit und Funktionalität der von seinen betriebenen Plattformen sowie der Datenverarbeitung, -übertragung und -sicherheit zu gewährleisten und Störungen und Fehler so gering wie möglich zu halten. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region schuldet aber keine bestimmte (insbesondere keine ständige, sichere, störungs- und fehlerfreie) Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Plattformen und keinen wie immer gearteten Erfolg (z.B. einen uneingeschränkt funktionstüchtigen Betrieb, einen Geschäftsabschluss oder eine bestimmte Verwend- oder Verwertbarkeit der Inhalte hierauf).

4.3. Für etwaige Verluste, Beschädigungen und Sicherheitsbeeinträchtigungen von Daten, die außerhalb der Sphäre des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region (wie z.B. während deren Übertragung über das Internet) eintreten, ist der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region nicht verantwortlich.

4.4. Die Bereitstellung und Nutzung der Plattformen erfolgen für die Kunden kostenlos. Für Drittanbieter (siehe Punkt 5.) erfolgt die Bereitstellung und Nutzung gegen Leistung eines Beitrages zur Kostendeckung ohne gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht und stellt insoweit eine Serviceleistung des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region zur Förderung des Tourismus in der Region dar.

 

5. Leistungen von Drittanbietern

5.1. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region stellt in Erfüllung seiner Aufgaben (insbesondere auf seinen Plattformen) unverbindliche und von ihm ungeprüfte Informationen zu Aktivitäten und anderen Erlebnissen (nachfolgend allesamt kurz „Erlebnisse“) in Steyr und der Nationalpark Region zur Verfügung, welche von externen Unternehmen, wie etwa den jeweiligen Unterkunftsgebern, Hotelbetreibern, Dienstleistern und Anbietern (nachfolgend kurz „Drittanbieter“), beworben und angeboten werden.

Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region stellt seine Plattformen für die Informationen und Angebote der Drittanbieter zur Verfügung. Verträge über gebuchte Erlebnisse kommen daher ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande und führen zu einer Vertragsbeziehung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem betreffenden Drittanbieter. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region ist diesbezüglich weder Vertragspartner noch Erfüllungsgehilfe des Kunden oder des Drittanbieters und in keinster Weise für die Erfüllung vorvertraglicher, vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten des Kunden oder des Drittanbieters (mit-)verantwortlich. Die Drittanbieter sind auch keine Erfüllungsgehilfen des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region erhält von den Drittanbietern kein Entgelt für die von Kunden bei den Drittanbietern vorgenommenen Buchungen von Erlebnissen. Die Drittanbieter leisten lediglich einen Kostendeckungsbeitrag zum Betrieb der Plattformen (siehe oben Punkt 4.4.).

5.2. Für die Verträge zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter gelten daher ausschließlich die zwischen diesen vereinbarten Bedingungen, einschließlich der Zahlungsbedingungen und allfälligen Rücktritts- und Stornierungsmöglichkeiten. Vertragliche Ansprüche betreffend der Erlebnisse sind daher ausschließlich gegenüber dem Drittanbieter geltend zu machen und allfällige Vertragsrücktritte und -stornierungen ausschließlich gegenüber dem Drittanbieter zu erklären. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region wird bei ihm einlangende oder über seine Plattformen erklärte Korrespondenz und / oder (Rücktritts-) Erklärungen unverbindlich und ohne Gewähr bzw. Übernahme jeglicher Verantwortung an den betreffenden Drittanbieter weiterleiten, ohne dass er damit einhergehende Rechtspflichten übernimmt oder anerkennt.

5.3. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region übernimmt keinerlei Gewährleistung, Haftung oder Verantwortung für die Leistungen des Kunden oder der Drittanbieter sowie für die Vollständigkeit und Richtigkeit jener Informationen, Beschreibungen, Angaben und andere Inhalte welcher Art auch immer (allesamt kurz „Inhalte“), die von den Drittanbietern eingepflegt und vom Tourismusverband Steyr und der Nationalpark Region nicht überprüft werden. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region leistet und schuldet dem Kunden keine Überprüfung und Kontrolle welcher Art auch immer einerseits betreffend der Drittanbieter selbst sowie andererseits der von diesen bereitgestellten und auf den vom Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region betriebenen Plattform platzierten Inhalte und führt – ausgenommen in begründeten Einzelfällen – auch keine Überprüfungen und Kontrollen dieser Inhalte durch.

Wenn ein Vertrag mit einem Drittanbieter im Sinne dieser Bestimmung zustande kommt, wird der Vertragspartner vor jeder Buchung auf der Plattform ausdrücklich über diesen Umstand informiert. Es gelten die AGB des jeweiligen Drittanbieters!

5.4. Im Portal geleistete Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe zu dessen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Die AGB des Zahlungsdienstleisters sind unter stripe.com/at/legal/end-users abrufbar.

 

6. Eigenangebote

6.1. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Buchung und Reservierung von Veranstaltungen, bei denen der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region selbst als Veranstalter auftritt. Es besteht dabei die Möglichkeit, Tickets für diese Eigenveranstaltungen entweder zu reservieren oder sofort, im Portal oder direkt, zu bezahlen.

6.2. Ein Vertrag kommt durch eine Bestätigung des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region gegenüber dem Kunden in Textform (z.B. E-Mail, Aushändigung einer Rechnung, Reservierungsbestätigung etc.) zustande, nachdem der Kunde entweder im Portal seine Anmeldedaten in das Anmeldeformular eingegeben und den Button „Zahlungspflichtig buchen" angeklickt, seine Anmeldungsunterlagen an den Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region in anderer Weise gesendet oder diese vor Ort in den Geschäftsräumlichkeiten des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region bekannt gegeben hat. Diese Anmeldebestätigung gilt als Nachweis der Buchung und ist beim jeweiligen Anbieter vor Ort vorzulegen.

6.3. Kunden haben bei der Online-Buchung und der Online-Reservierung die Möglichkeit, den Vertragstext während des Anmeldevorgangs und vor Vertragsabschluss auszudrucken.

6.4. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Es steht dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region frei, jedes Angebot eines Kunden zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

6.5. Die Reservierung und der Erwerb von Tickets sind verbindlich. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Zurverfügungstellung der Anmeldebestätigung (siehe Punkt 6.2.). Anmeldungen werden in der Reihe des Eintreffens berücksichtigt. Anmeldungen, die nicht mehr berücksichtigt werden können, erhalten eine Absage. Für eine Buchung ist die korrekte Angabe der geforderten Daten erforderlich. Allfällige Änderungen dieser Daten sind umgehend dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region zu melden.

6.6. So keine anderslautende Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern getroffen wird, sind die Ticketpreise für reservierte Tickets bei der Veranstaltung vor Ort zu entrichten.

6.7. Stornierungen durch den Kunden (ausgenommen im Rahmen des gesetzlichen Rücktrittsrechts für Konsumenten) sind nur nach den besonderen Stornobedingungen, die für die jeweilige Veranstaltung individuell festgelegt werden, möglich. Die individuellen Stornobedingungen werden dem Kunden vor der Buchung zur Verfügung gestellt und werden zudem auch in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

6.8. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region werden sich auf Anfrage des Kunden bemühen, ihn auf einen Folgetermin umzubuchen. Darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch des Kunden.

6.9. Die Namhaftmachung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.

6.10. Aufgrund der langfristigen Planung der Veranstaltungen behaltet sich der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region das Recht vor, organisatorisch bedingte Programmänderungen vorzunehmen, insbesondere Änderungen von Terminen, Orten etc.

6.11. Es besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Durchführung der Veranstaltungen. Insbesondere behaltet sich der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region das Recht vor, bei Nichterreichen der nötigen Teilnehmeranzahl den Veranstaltungsbeginn zu verschieben oder die Veranstaltung zur Gänze abzusagen.

6.12. Der Kunde wird vom Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region von Programmänderungen, Verschiebungen und einer Absage rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

6.13. Durch Verhinderung des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region entfallene Veranstaltungen werden nach Möglichkeit an einem anderen oder zusätzlichen Termin ohne zusätzliche Entgelte nachgeholt.

6.14. Im Falle einer Terminverschiebung, die nicht nur eine Verschiebung innerhalb eines Werktages betrifft (z.B. von 14:00 Uhr auf 16:00 Uhr des gleichen Tages), kann der Kunde die Teilnahme an der Veranstaltung kostenfrei stornieren.

6.15. Im Fall einer ersatzlosen Absage der Veranstaltung oder einer fristgerechten Stornierung erstattet der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region bereits bezahlte Ticketpreise zurück.

6.16. Hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche aus Umbuchungen, Programmänderungen oder Absagen gilt Punkt 3. des Allgemeinen Teils dieser AGB (Gewährleistung, Schadenersatz). Die Möglichkeit zur Stornierung durch den Kunden gem. Punkt 6.14. bleibt hiervon unberührt.

6.17. Mit Erwerb eines Tickets verpflichtet sich der Kunde, die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte zu beachten sowie den Anordnungen des Veranstaltungspersonals Folge zu leisten.

 

7. Immaterialgüterrechte, Urheberrechte

7.1. Sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, verbleiben sämtliche Immaterialgüterrechte (einschließlich gewerblicher Schutzrechte) im ausschließlichen Eigentum des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region. Der Kunde erhält bzw. erwirbt daran keine wie immer gearteten Rechte. Kunden ist nur die persönliche, bestimmungsgemäße und unveränderliche Nutzung unter Einhaltung dieser AGB und der jeweils geltenden Rechtsvorschriften gestattet. Jede darüberhinausgehende Verwendung, Verwertung, Veränderung, Vervielfältigung oder Verbreitung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region.

7.2. Sofern der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region dem Kunden an urheberrechtlich geschützten Werken des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region (wie zB Software, Datenbanken, Inhalte, Pläne, Skizzen, Prospekte, Kataloge, Präsentationen) nicht ausdrücklich Werknutzungsrechte oder -bewilligungen im Sinne des § 24 Urheberrechtsgesetz idgF („UrhG“) eingeräumt haben, verbleiben die Verwertungsrechte gemäß §§ 14 bis 18a UrhG an diesen Werken ausschließlich beim Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region.

 

8. Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden durch den Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region enthalten die auf ihrer Website unter der Domain www.steyr-nationalpark.at/line/datenschutzerklaerung.html abrufbaren Datenschutzinformationen.

 

9. Online-Plattform zur Streitbeilegung

9.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes idgF („KSchG“) haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Gemäß § 19 Abs 3 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz idgF haben Unternehmer Kunden, wenn sie mit ihnen in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen können, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger auf die zuständigen Stellen zur alternativen Streitbeilegung hinzuweisen. Für Online-Geschäfte sind dies www.ombudsmann.at und www.verbraucherschlichtung.or.at.

9.2. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region erklärt hiermit, dass er – soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht – an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor den zuständigen Alternativ-Streitbeilegungsstellen nicht teilnimmt.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen, ausgenommen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderung des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für den Kunden die Möglichkeit zur Aufrechnung.

10.2. Anwendbares Recht

Diese AGB (einschließlich der Frage nach ihrer Einbeziehung, ihres gültigen Zustandekommens und ihrer Vor- und Nachwirkungen) unterliegen – vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Aufenthaltsstaates von Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind – ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtsabkommens (CISG).

10.3. Verlinkte Websites

Auf den Websites des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region enthaltene Links auf externe Websites sind dem Einfluss des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region entzogen. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region führt auch keine Kontrollen der verlinkten Websites und deren Inhalte durch und ist dazu gegenüber dem Kunden auch nicht verpflichtet. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region leistet daher weder Gewähr, noch haftet er für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit verlinkter Websites und deren Inhalte, für die ausschließlich der Anbieter der verlinkten externen Website bzw. der darauf befindlichen Inhalte verantwortlich ist.

10.4.Sprachliche Abweichungen

Sofern diese AGB ganz oder teilweise auch in anderen Sprachen bereitgestellt werden, übernimmt der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region keine Gewähr und Haftung für die (zugekaufte) Übersetzung dieser AGB in andere Sprachen. Im Falle von sprachlichen Abweichungen der in anderen Sprachen verfassten AGB, geht die deutsche Fassung den in anderen Sprachen verfassten AGB vor.

10.5. Anlagen

Nachfolgende Anlagen bilden einen integrierenden Bestandteil dieser AGB:

./A Rücktritts- und Widerrufsbelehrungen (Konsumentenschutzgesetz und Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz)

./B Formular Muster-Rücktritts- und Widerrufserklärung (Konsumentenschutzgesetz und Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz)

 

BESONDERER TEIL I

Nutzung des Steyr-Nationalpark-Portals

1. Geltung, Gegenstand

1.1 Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region, UID ATU59310203, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, E-Mail: info@steyr-nationalpark.at, („Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region“) betreibt auf seiner allgemein zugänglichen Website www.steyr-nationalpark.at („Website“) ein Internet-Portal mit einem technisch-elektronischen Buchungssystem für Online-Buchungen von Aktivitäten und anderen Erlebnissen von Drittanbietern (nachfolgend allesamt kurz „Erlebnisse“) sowie Veranstaltungen des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region (nachfolgend allesamt kurz „Veranstaltungen“) in Steyr und der Nationalpark Region („Steyr-Nationalpark-Portal“).

1.2. Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Besonderen Teiles der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region („AGB“) gelten nur für die Nutzung des Steyr-Nationalpark-Portals durch Kunden (in der Folge „Kunden“ oder einzeln geschlechtsneutral „Kunde“). Soweit dieser Besondere Teil keine Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Teiles der AGB.

 

2. Nutzung des Steyr-Nationalpark-Portals

2.1. Um das Steyr-Nationalpark-Portal nutzen zu können, hat der Kunde die erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu erfüllen. Er hat die Kosten für einen Zugang zum Internet sowie Verbindungskosten gegenüber Mobilfunk- und Internetbetreibern selbst zu tragen.

2.2. Um das Steyr-Nationalpark-Portal nutzen zu können, bedarf es einer einmaligen Registrierung des Kunden mittels des Online-Registrierungsformulars auf der Website sowie der durch aktives Anklicken der entsprechenden Tick-Boxes zu erteilenden Einwilligungen in die AGB des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region sowie erforderlichenfalls in die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten, welche durch keine andere Rechtmäßigkeitsbedingung im Sinne des Art 6 Abs 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) gedeckt wäre. Die Registrierung auf dem und die Nutzung des Steyr-Nationalpark-Portal sind für den Kunden kostenlos.

2.3. Zur Registrierung sind nur voll geschäftsfähige und eigenberechtigte Personen und solche, die mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln, berechtigt. Bei minderjährigen oder nicht eigenberechtigten Kunden ist eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter an den Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region (Kontaktdaten siehe Punkt 1.1.) zu übermitteln, widrigenfalls eine Nutzung des Steyr-Nationalpark-Portals nicht erlaubt ist und der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region ohne weiteres berechtigt ist, das Benutzerkonto des Kunden vorübergehend zu sperren bzw. endgültig zu löschen. Weiters ist in diesem Fall das Zustandekommen von Vertragsverhältnissen sowohl mit dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region als auch mit Drittanbietern aufschiebend bedingt mit dem Vorliegen einer solchen Zustimmungserklärung.

2.4. Sämtliche Angaben des Kunden im Zuge der Registrierung müssen wahr, richtig, aktuell und vollständig sein. Der Kunde ist verpflichtet, die Registrierungsdaten jeweils aktuell zu halten. Bei falschen, inkorrekten, veralteten oder unvollständigen Angaben sowie bei Vorliegen berechtigter Gründe zu glauben, dass Angaben des Kunden falsch, inkorrekt, veraltet oder unvollständig sind, ist der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region berechtigt, das Benutzerkonto des Kunden mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung temporär zu sperren oder endgültig zu löschen und ihm die derzeitige und / oder künftige Nutzung des Steyr-Nationalpark-Portals zu untersagen.

2.5. Jeder Kunde darf nur ein Benutzerkonto auf dem Steyr-Nationalpark-Portal haben und bestätigt mit seiner Registrierung, dass er noch kein Benutzerkonto auf dem Steyr-Nationalpark-Portal hat. Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar.

2.6. Mit der elektronischen Absendung des ausgefüllten Online-Registrierungsformulars gibt der Kunde gegenüber dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung des Steyr-Nationalpark-Portals ab. Dem Kunden wird sogleich nach der Registrierung der technische Eingang der Registrierung auf dem Server des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region per E-Mail bestätigt („Registrierungsbestätigung“). Erst mit Übermittlung der Registrierungsbestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem (registrierten) Kunden und dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region zustande.

2.7. Nach erfolgreicher Registrierung wird für den Kunden automatisch ein Benutzerkonto eröffnet. Der registrierte Kunde kann sich danach durch Eingabe seiner Anmeldedaten (E-Mail-Adresse und das von ihm gewählte Passwort) jederzeit Zugang zum Steyr-Nationalpark-Portal verschaffen.

2.8. Das Benutzerkonto des Kunden wird durch das vom Kunden gewählte Passwort gegen einen Zugriff durch andere Personen geschützt. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort vertraulich zu behandeln und mit der nötigen Sorgfalt sicherzustellen, dass Dritte hierauf keinen Zugriff erlangen. Eine Weitergabe oder Offenlegung der Anmeldedaten an Dritte und / oder deren Autorisierung, das Benutzerkonto des Kunden zu verwenden, ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde hat seine Anmeldedaten vor unberechtigtem Zugriff Dritter, missbräuchlicher Nutzung oder in betrügerischer Absicht vorgenommene Verwendungen zu schützen. Der Kunde hat unverzüglich jede unberechtigte, missbräuchliche oder in betrügerischer Absicht vorgenommene Nutzung seines Benutzerkontos sowie den Verdacht, dass sein Benutzerkonto einer solchen Gefahr ausgesetzt sein könnte, an den Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region (Kontaktdaten siehe Punkt 1.1.) zu melden und sein Passwort zu ändern.

2.9. Während der Nutzung des Steyr-Nationalpark-Portals ist der Kunde grundsätzlich permanent eingeloggt („Soft Login“), bis er sich aktiv mittels des Logout-Buttons abmeldet oder die entsprechenden Browser-Cookies gelöscht werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die Gefahr besteht, dass Dritte auf sein Benutzerkonto und alle hierin gespeicherten persönlichen Daten zugreifen können, sofern sie über ein angemeldetes Endgerät des Kunden verfügen, und dass ein angemeldetes Endgerät auch ohne dessen aktive Nutzung möglicherweise im Hintergrund Daten mit dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region austauscht, wodurch das dem Kunden von seinem Internetanbieter zur Verfügung stehende Datenvolumen genutzt und beeinträchtigt werden kann. Dem Kunden wird daher empfohlen, sich nach dem Ende einer jeden Nutzung des Steyr-Nationalpark-Portals durch aktives Anklicken des Logout-Buttons aktiv abzumelden.

2.10. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. bei Verdacht auf unberechtigte, missbräuchliche oder in betrügerischer Absicht erfolgende Nutzung) das Benutzerkonto eines Kunden mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend zu sperren oder endgültig zu löschen.

3. Buchung, Preise

3.1. Möchte der Kunde im Steyr-Nationalpark-Portal ein Erlebnis oder eine Veranstaltung buchen, so gibt er – nach Angabe bestimmter für die Vertragserfüllung erforderlicher personenbezogener Daten in einem Online-Buchungsformular und nach Einwilligung in die Geschäftsbedingungen des Drittanbieters oder des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region, wie insbesondere deren Zahlungs- und Stornierungsbedingungen – durch aktives Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ am Ende des Buchungsformulars gegenüber dem jeweiligen Anbieter (Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region oder Drittanbieter) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über das vom Kunden ausgewählte Erlebnis oder die Veranstaltung zu den Geschäftsbedingungen des Drittanbieters oder, soweit dieser selbst als Veranstalter auftritt, des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region, ab.

3.2. Dem Kunden wird sogleich nach Abschluss des Buchungs- oder Reservierungsvorganges der technische Eingang der Buchungs- oder Reservierungsanfrage auf dem Server des Drittanbieters oder des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region per E-Mail bestätigt. Der Vertrag über das vom Kunden gebuchte Erlebnis oder die Veranstaltung kommt jedoch erst nach Übermittlung einer Buchungs- oder Reservierungsbestätigung seitens des betreffenden Drittanbieters oder des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region zustande. Die Buchungs- oder Reservierungsbestätigung wird dem Kunden per E-Mail und – über ausdrücklichen Wunsch des Kunden – auch per Post übermittelt.

3.3. Dem Kunden wird empfohlen, durch entsprechende Einstellungen in seinem E-Mail-Account (insbesondere Posteingang und Spam-Filter) dafür zu sorgen, dass ihn E-Mails, die an die von ihm registrierte E-Mail-Adresse versandt werden, erreichen.

3.4. Die Preisangaben auf dem Portal des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region zu Angeboten von Drittanbietern stammen ausschließlich vom jeweiligen Drittanbieter. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich direkt an den Drittanbieter.

3.5. Die im Portal geleisteten Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe zu dessen Konditionen abgewickelt. Die AGB des Zahlungsdienstleisters sind unter stripe.com/at/legal/end-users abrufbar.

 

4. Stornierung von Erlebnissen und Veranstaltungen

4.1. Stornierungen von gebuchten Veranstaltungen des Tourismusverbandes Steyr und der Nationalpark Region oder gebuchten Erlebnissen von Drittanbietern über das Steyr-Nationalpark-Portal sind nicht möglich.

4.2. Für allfällige anderweitige Stornierungsmöglichkeiten von Veranstaltungen des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region gilt Punkt 6.7. des Allgemeinen Teils dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.3. Für allfällige anderweitige Stornierungsmöglichkeiten von Erlebnissen von Drittanbietern gilt Punkt 5.2. des Allgemeinen Teils dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.4. Um dem Missbrauch des Buchungssystems im Steyr-Nationalpark-Portal vorzubeugen und die Drittanbieter nicht unnötig mit Fehlbuchungen zu belasten, behaltet sich der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region das Recht vor, eine Buchung im Einzelfall in Abstimmung mit dem Drittanbieter technisch über das Steyr-Nationalpark-Portal zu stornieren, sofern ein Missbrauchsverdacht besteht und eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden nicht möglich ist oder scheitert. In diesen Fällen erfolgt lediglich die technische Stornierung der Buchung über das Steyr-Nationalpark-Portal durch den Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region und wird die weitere Bearbeitung der Stornierung vom Drittanbieter durchgeführt. Nach erfolgter Stornierung besteht kein Anspruch auf die Erbringung der gebuchten Erlebnisse durch den Drittanbieter.

 

BESONDERER TEIL II

„B2B-Geschäfte“

1. Geltung und Gegenstand

1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Besonderen Teiles der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region, UID ATU59310203, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, E-Mail: info@steyr-nationalpark.at, („Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region mit Vertragspartnern, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes idgF („KSchG“) sind (nachfolgend kurz „Unternehmen“).

1.2. Soweit dieser Besondere Teil keine Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Teiles der AGB sowie des Besonderen Teils I.

 

2. Leistungserbringung

Das Unternehmen hat seine Leistungen vertragsgemäß und gemäß dem Stand der Technik beziehungsweise nach den Regeln der Kunst (lege artis) zu erbringen. Die Bezahlung des vereinbarten Entgeltes erfolgt erst nach vollständiger vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen (Vertragserfüllung) durch das Unternehmen und nach Ausstellung und Übermittlung einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden (dem Umsatzsteuergesetz idgF entsprechenden) Rechnung an den Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region.

 

3. Vorzeitige Beendigung von Verträgen

3.1. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region ist berechtigt, zustande gekommene Verträge welcher Art auch immer (einschließlich Werkverträge sowie unbefristete und befristete Dauerschuldverhältnisse) ungeachtet der mit dem Unternehmen getroffenen Vereinbarungen auch vor dessen vollständiger Erfüllung durch das Unternehmen sowie vor Zeitablauf aus sachlichen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein sachlicher Grund liegt etwa dann vor, wenn das Unternehmen mit seiner Leistungserbringung in Verzug gerät, die Qualität der Leistung des Unternehmens Grund zur Beanstandung bietet, ein Kunde des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region mit der Leistung des Unternehmens nicht zufrieden ist, es absehbar ist, dass das Unternehmen die Leistung nicht vertragskonform erbringen wird, das Unternehmen die erforderliche Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region oder anderen Auftragnehmern ganz oder teilweise vermissen lässt oder sonstige Gründe vorliegen, die einer qualitativ hochwertigen, mängelfreien, verlässlichen und termingetreuen Leistungserbringung durch das Unternehmen abträglich sind.

3.2. Erklärt der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region aus sachlichen Gründen die Vertragsauflösung, hat das Unternehmen für die bis dahin erbrachten Leistungen Anspruch auf das jeweils vereinbarte Entgelt in jenem Verhältnis, welches dem Verhältnis der beauftragten Leistungen zu den tatsächlich von dem Unternehmen erbrachten Leistungen entspricht. Darüberhinausgehende Ansprüche des Unternehmens werden ausdrücklich ausgeschlossen.

 

4. Gewährleistung, Haftung

4.1. Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen gilt die Vermutung gemäß § 924 Satz 2 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch idgF („ABGB“), dass ein Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war, für die gesamte Dauer der Gewährleistungsfrist, außer sie ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Im Falle von Mängeln ist der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region nach erfolglosem Ablauf einer dem Unternehmen gewährten angemessenen Nachfrist zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugs- und Gewährleistungsbehelfen auch berechtigt, die Leistung auf Kosten des Unternehmens durch ein anderes Unternehmen seiner Wahl ausführen zu lassen.

4.2. Die in §§ 377 f Unternehmensgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung oder in anderen gesetzlichen Bestimmungen normierte Untersuchungs- und Rügepflichten oder -obliegenheiten des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region (einschließlich deren Rechtsfolgen) werden ausdrücklich ausgeschlossen. Ansprüche des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region auf Gewährleistung, Schadenersatz sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Lieferung bleiben daher jedenfalls auch ohne Mängelrüge aufrecht. Die Übernahme von Leistungen durch den Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region (auch bei Vorliegen offensichtlicher Mängel) und Zahlungen des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region stellen kein Anerkenntnis über die Mangelfreiheit der Lieferung bzw. keinen Verzicht auf etwaige Ansprüche dar.

4.3. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region dem Unternehmen für den Ersatz von Schäden, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag verursacht werden, nur für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden krass grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden. Das Unternehmen trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Verschuldens des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region oder seiner Erfüllungsgehilfen. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region haftet nicht für Folgeschäden, immaterielle und indirekte Schäden sowie entgangenen Gewinn. Soweit die Haftung des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Vertreter, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen.

 

5. Immaterialgüterrechte, Urheberrechte

5.1. Das Unternehmen räumt dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region an sämtlichen vom Unternehmen für ihn erstellten, von ihm erworbenen und ihm vom Unternehmen zur Verfügung gestellten oder überlassenen sowie im Auftrags des Unternehmens auf seinen Plattformen hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes idgF („UrhG“) das räumlich, sachlich und zeitlich unbeschränkte Werknutzungsrecht im Sinne des § 24 Abs 1 Satz 2 UrhG ein, sodass der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region ausschließlich berechtigt (aber nicht verpflichtet) ist, die Werke auf einzelne oder alle nach den §§ 14 bis 18a UrhG dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsarten sowie auf sämtliche zukünftigen Verwertungsarten, insbesondere auch für Vertriebs-, Werbe- und Marketingzwecke, zu benutzen. Sollte das Unternehmen selbst Urheber sein, verzichtet es auf die Urheberbezeichnung gemäß § 20 UrhG.

5.2. Das Unternehmen garantiert, dass die Rechteeinräumung an den Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region von entsprechenden (Urheber-, Verwertungs-, Lizenz- oder Nutzungs-) Rechten gedeckt ist und die Werke frei von wie immer gearteten Rechten Dritter sind, die eine uneingeschränkte Nutzung durch den Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region ausschließen oder einschränken. Das Unternehmen hält den Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region im Falle der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen Dritter vollkommen schad- und klaglos.

 

7. Nutzung des Steyr-Nationalpark-Portals

7.1. Drittanbieter können auf dem Steyr-Nationalpark-Portal Erlebnisse darstellen und zum direkten Vertragsabschluss an Kunden anbieten.

7.2. Um das Steyr-Nationalpark-Portal nutzen zu können, hat der Drittanbieter die erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu erfüllen. Er hat die Kosten für einen Zugang zum Internet sowie Verbindungskosten gegenüber Mobilfunk- und Internetbetreibern selbst zu tragen.

7.3. Der Drittanbieter hat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten die von ihm angebotene Erlebnis betreffenden Inhalte in das Steyr-Nationalpark-Portal ausschließlich über die Systemanwendung feratelDeskline® WebClient einzupflegen und laufend zu aktualisieren sowie auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Die Zugangsdaten für die Systemanwendung feratelDeskline® WebClient erhält der Drittanbieter nach Vertragsabschluss. Die vom Drittanbieter hochgeladenen Inhalte haben den im feratelDeskline® WebClient näher definierten Anforderungen zu entsprechen. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region kann Inhalte, die nicht dem vorgegebenen Qualitätsstandard entsprechen, jederzeit zurückweisen bzw. die Freischaltung zurückstellen. Ebenso behaltet sich der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region vor, die Freischaltung zurückzustellen bzw. aufzuheben, wenn die vom Drittanbieter eingepflegten Informationen nicht den im feratelDeskline® WebClient näher definierten Anforderungen entsprechen.

7.4. Die Freischaltung der Erlebnisse im Steyr-Nationalpark-Portal erfolgt nach Einpflege von sämtlichen für die Buchung durch Kunden erforderlichen Informationen.

7.5. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region ist berechtigt, die vom Drittanbieter bereitgestellten Informationen im Bedarfsfall in andere Sprachen zu übersetzen, zu kürzen bzw. dem vom Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region geführten Standard anzupassen.

7.6. Der Drittanbieter kann die eingepflegten Informationen, wie z.B. Verfügbarkeit der Führungen (nachfolgend kurz „Sperrdaten“) und Preisinformationen, jederzeit, ausschließlich für künftige Buchungen, ändern. Die vorgenommenen Änderungen werden sofort ersichtlich und wirksam. Ist die Eingabe von Sperrdaten über die Systemanwendung feratelDeskline® WebClient aus technischen Gründen nicht möglich, hat der Drittanbieter die Informationen unverzüglich, nachweislich an den Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) weiterzuleiten. Liegt eine technische Unmöglichkeit der Eingabe von Informationen im feratelDeskline® WebClient nicht vor, ist die Übermittlung von Informationen nicht vorgesehen. Werden die vorgenannten Kommunikationswege dennoch vom Drittanbieter genutzt, erfolgt dies auf alleinige Gefahr bzw. Risiko des Drittanbieters.

7.7. Änderungs-, Rücktritts- und Stornierungsmöglichkeiten von bereits durchgeführten Buchungen können ausschließlich nach Maßgabe der zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter vereinbarten Bedingungen erfolgen. Für die Abwicklung allfälliger Reklamationen der Kunden ist ausschließlich der Drittanbieter zuständig.

7.8. Der Drittanbieter ist verpflichtet, alle für Buchungen zuständigen eigenen Mitarbeiter über die bestehende Zusammenarbeit sowie über die vertraglich bzw. aktuell vereinbarten Preise zu informieren und entsprechend einzuschulen.

7.9. Der Betrieb des Steyr-Nationalpark-Portals und der Systemanwendung feratelDeskline® WebClient erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.

7.10. Garantie veröffentlichter Preise

7.10.1. Der Drittanbieter garantiert, dass die über die Systemanwendung feratelDeskline® WebClient eingepflegten Preise die Endpreise darstellen und alle Steuern, Abgaben und Gebühren beinhalten. Irreführende, unrichtige oder rechtsverletzende Angaben können Ansprüche jeder Art, insbesondere Schadensersatzansprüche, nach sich ziehen. Dem Kunden darf vor Ort keinesfalls mehr als der bestätigte Preis verrechnet werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Drittanbieter und hält alle Beteiligten, insbesondere den Kunden und den Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region vollkommen schad- und klaglos.

7.10.2. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region weist ausdrücklich darauf hin, dass etwaige Schäden und sonstige wie immer geartete Aufwände und Nachteile, die dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region aus der Nichtbeachtung der Pflicht zur korrekten Preisangabe entstehen, dem jeweiligen Drittanbieter jedenfalls in Rechnung gestellt werden und dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region weitere rechtliche Schritte, jedenfalls vor allem die außerordentliche Kündigung des Vertrages, vorbehalten sind.

7.11. Sperre des Drittanbieters

Jeder der folgenden Umstände bzw. Sachverhalte berechtigt den Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region zur sofortigen gänzlichen oder teilweisen, dauernden oder vorübergehenden Sperre des Drittanbieters im Steyr-Nationalpark-Portal für alle weiteren Buchungen, ohne dass dem Drittanbieter hieraus irgendwelche Rechte oder Ansprüche erwachsen; die übrigen Bestimmungen des Vertrages und dieser AGB bleiben unberührt.

a) Der Drittanbieter lehnt eine ordnungsgemäß über das System durchgeführte Buchung aufgrund der von ihm versäumten Datenpflege ab;

b) Der Drittanbieter bestreitet den Zugang einer ordnungsgemäß durchgeführten Buchung;

c) Der Drittanbieter verweigert dem Kunden den Zugang zum Erlebnis trotz ordnungsgemäß durchgeführter Buchung;

d) Dem Kunden wird ein höherer als der vertraglich bzw. aktuell vereinbarte Preis abverlangt;

e) Dem Kunden wird das Erlebnis trotz berechtigter und fristgerechter Stornierung berechnet; dazu zählt auch die unzulässige Belastung der Kreditkarte des Kunden;

f) Nicht fristgerechte Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrages oder vereinbarter Gebühren oder ungerechtfertigte Kürzung der Kostenbeiträge;

g) Sonstiges geschäfts- oder rufschädigendes Verhalten;

h) Nichtgewährung der dem Gast garantierten kostenlosen Leistungen.

Jeder der vorstehenden Umstände bzw. Sachverhalte berechtigt den Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region auch zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Vertrages mit dem Drittanbieter. Nach einer Sperre des Drittanbieters behalten sich der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region vor, den Drittanbieter erst dann wieder für Buchungen freizuschalten, wenn alle Kostenbeitragsrückstände oder andere Ansprüche ausgeglichen sind. Der Drittanbieter hat im Fall seiner Sperre aber jedenfalls keinen Anspruch auf Aufhebung der Sperre.

 

8. Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen, Ergänzungen

Sämtliche Änderungen und Ergänzungen von Verträgen zwischen Unternehmen und dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region sowie allfällige Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der (einfachen) Schriftform. Dies gilt auch für ein allfälliges Abgehen vom Schriftformgebot.

8.2. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Dem Unternehmen steht kein Zurückbehaltungsrecht an Gegenständen, an vereinnahmten Erlösen oder sonstigen Zahlungen zu. Weiters ist dem Unternehmen untersagt, eigene (Entgelts-) Ansprüche mit den vereinnahmten Veräußerungserlösen oder sonstigen Zahlungen auf- oder gegenzurechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte des Unternehmens (§§ 471, 1052 ABGB, 369 f Unternehmensgesetzbuch idgF) werden einvernehmlich ausgeschlossen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.

8.3. Ausschluss der Verzichtsfiktion

Aus einer Handlung oder Unterlassung des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region kann kein Verzicht auf Rechte abgeleitet werden, wenn ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

8.4.Erfüllungsort

Als Erfüllungsort für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen wird der Sitz des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region vereinbart.

8.5.Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region und dem Unternehmen wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region vereinbart. Der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region ist berechtigt, seine Ansprüche wahlweise auch an jedem anderen zur Verfügung stehenden Gerichtsstand geltend zu machen.

8.6. Anfechtungsverzicht

Das Unternehmen verzichtet – soweit nach zwingendem Recht zulässig – darauf, Vertragsverhältnisse mit dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region zwecks Anpassung oder Aufhebung (jedenfalls aber wegen Irrtums oder Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage) anzufechten oder geltend zu machen, sie seien nicht gültig zustande gekommen oder nichtig.

8.7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen in Verträgen zwischen Unternehmen und dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen wirksam. Das Unternehmen und der Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region verpflichten sich, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch entsprechende, dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommende, wirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen. Gleiches gilt im Falle einer regelungsbedürftigen Lücke.

8.8. Rechtsnachfolge, Überbindung

Die Übertragung vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region durch den Unternehmer im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge bedarf der schriftlichen Zustimmung des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unter Berücksichtigung des Zustimmungsrechts des Tourismusverbandes Steyr und die Nationalpark Region gemäß Satz eins der gegenständlichen Bestimmung, allfällige Vertragsverhältnisse einschließlich sämtlicher darin enthaltener Rechte und Pflichten vollinhaltlich und uneingeschränkt auf allfällige Einzel- und Gesamtrechtsnachfolger mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu überbinden.

8.9. Unterfertigungsgarantie

Die für das Unternehmen Verträge mit dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region unterfertigende(n) Person(en) garantiert(en) durch ihre Unterschrift bei sonstiger persönlicher Haftung, dass sie berechtigt ist(sind), rechtsverbindlich für das Unternehmen zu zeichnen und berechtigt zu sein, den Vertrag / die Verträge mit dem Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region abzuschließen.

 

DOWNLOADS:

Anlage A zu den AGB

Anlage B zu den AGB

AGB Gesamt